Mietbedingungen

  1. Eine Anzahlung in Höhe von zirka 15 % der Gesamtsumme ist bei Abschluss des Vertrages fällig, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn. Bitte geben Sie bei der Überweisung als Zahlungsgrund die Buchungsnummer an. Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig ein, so ist der Vermittler berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
  2. Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung der Ferienwohnung wird erst wirksam, wenn ein vom Mieter unterzeichneter Vertrag innerhalb von 10 Tagen der Zimmerbörse Prerow vorliegt.
  3. Die Zimmerbörse Prerow ist bevollmächtigt, diesen Vertrag im Namen des Vermieters auszufertigen. Er tritt nur als Vermittler der Ferienunterkunft auf.
  4. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bei einer späteren Ankunft bitten wir um eine Information bis 17.00 Uhr, um den Ort der Schlüsselübergabe abzusprechen. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr / entleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben.
  5. Der Vermittler darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
  6. Der Mieter hat die Ferienunterkunft und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden sofort dem Vermittler zu melden und zu ersetzen. Soweit keine Schadensmeldung erfolgt, wird die Verursachung durch den Mieter von uns vermutet. 1 Haustier darf nur nach vorheriger Zustimmung des Vermittlers mitgebracht werden, wenn dieses unter Pkt. 1 aufgeführt ist.
  7. Ist die angemietete Ferienunterkunft unter Pkt. 1 als Nichtraucherwohnung angegeben, ist das Rauchen in allen Räumen verboten.
  8. Überwiesene Kautionen werden innerhalb von 10 Werktagen nach Abreise auf Ihr Konto zurück überwiesen.
  9. Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig.
  10. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: bis 45 Tage vor Mietbeginn - 15 % des Mietpreises 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn - 50 % des Mietpreises 29 bis 2 Tage vor Mietbeginn - 80 % des Mietpreises Rücktritt innerhalb von 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen - 100% des Mietpreises Unabhängig davon ist eine Stornogebühr in Höhe von 60,- € fällig. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung und bieten Ihnen die EUROPÄISCHE Reiseversicherung an. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
  11. Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, daß die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensansprüche gegen die Zimmerbörse Prerow sind ausgeschlossen.
  12. Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich, innerhalb von 24h nach Bezug, gegenüber dem Vermittler anzuzeigen. Der Veranstalter muss die Möglichkeit haben, die Mängel innerhlab einer angemessenen Frist zu beseitigen.
  13. Kraftfahrzeuge können auf dem unter Pkt. 1 aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten.
  14. Bereitgestellte Fahrräder, Bollerwagen oder Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden ( Reifenpannen und Folgen von Unfällen ) sind der Zimmerbörse Prerow zu melden und auf eigene Kosten zu beheben.
  15. Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang / Telefon zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.
  16. Bei Objekten mit einem Reetdach ist das Grillen aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
  17. Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und Anzahl der Personen. Der Mieter ist verpflichtet, eine vollständige Gästeliste für das Mietobjekt auszufüllen. Kurzfristiger Besuch ist vorher dem Vermittler zu melden. Nicht im Vertrag aufgeführte Personen haben kein Wohnrecht.